Maskenpflicht in der Praxis
Laut Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Januar ist auch in Arztpraxen das Tragen einer FFP2-Maske für die Patienten verpflichtend vorgeschrieben.
Für Kinder bis zum Jugendalter gibt es jedoch (nahezu) keine zertifizierten FFP2-Masken. Kinder und Jugendliche sind in der Verordnung ausgenommen.